Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1675
BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86 (https://dejure.org/1987,1675)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1987 - 1 WB 105.86 (https://dejure.org/1987,1675)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1987 - 1 WB 105.86 (https://dejure.org/1987,1675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des Sicherheitsbescheides - Verfassungstreue - Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 345
  • NJW 1988, 2907
  • NVwZ 1988, 1129 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14

    (Kein) Anspruch auf Zugang zu Verschlusssachen; fehlende Zuverlässigkeit bei

    Dies vermag nicht zu überzeugen, weil die Verfassungsfeindlichkeit der Organisation aus ihren eigenen Kernaussagen abgeleitet wird (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 289 ff.), die organisationsintern jedoch bindenden Charakter haben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 275), so dass eine Distanzierung hiervon ohne Identitätsaufgabe ausgeschlossen ist (vgl. zu formalen Bekenntnissen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch BVerwG, Beschluss vom 24. November 1987 - BVerwG 1 WB 105.86 -, NJW 1988, 2907, 2908).
  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Wie der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für den Bereich der Bundeswehr entschieden hat (vgl. BVerwGE 83, 90 und Beschluß vom 24. November 1987 - 1 WB 105.86 -), sind Sicherheitsbedenken immer dann gegeben, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, daß der Betroffene geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich wenn er als potentielles Angriffsobjekt fremder Dienste erscheint, weil er erpreßt, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann.
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Dabei gebietet die Fürsorgepflicht dem Vorgesetzten, im Interesse der Wahrnehmung der Verwendungsbreite des Soldaten von der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abzusehen, wenn dies mit den Sicherheitsbelangen der Bundeswehr vereinbar ist (vgl. Beschluß vom 24. November 1987 - BVerwG 1 WB 105.86 -).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Zwar entspricht es einem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass der Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann in der Lage ist, seine Rechte sachgerecht zu verteidigen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24.11.1987 - 1 WB 105/86 -, BVerwGE 83, 345 [356 f.]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08

    Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige

    Es entspricht zwar rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass der Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann in der Lage ist, seine Rechte sachgerecht zu verteidigen (BVerwG, Beschluss vom 24. November 1987, BVerwGE 83, 345).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

    Zwar hat der Senat in früheren Entscheidungen (Beschluß vom 24. November 1987 - BVerwG 1 WB 105.86 - m.w.N.; vgl. auchBeschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [93]>) die Auffassung vertreten, daß Bescheide, mit denen Sicherheitsbescheide aufgehoben worden waren, nicht ihrerseits im gerichtlichen Antragsverfahren auf einen Anfechtungsantrag hin mit der Folge ihrer Wiederherstellung aufgehoben werden könnten.
  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

    14 Wie der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für den Bereich der Bundeswehr entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 BVerwG 1 WB 8.85 BVerwGE 83, 90 und vom 24. November 1987 BVerwG 1 WB 105.86 BVerwGE 83, 345 ), sind Sicherheitsbedenken immer dann gegeben, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Betroffene geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich wenn er als potenzielles Angriffsobjekt fremder Dienste erscheint, weil er erpresst, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04

    "Gewerbe-"Zuschlag bei Altenpflegeheim gerechtfertigt

    Es entspricht zwar einem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass der Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann in der Lage ist, seine Rechte sachgerecht zu verteidigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.1987 - 1 WB 105.86 -, BVerwGE 83, 345).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87

    Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - 1 WB 8/85 - m.w.N. und vom 24. November 1987 - 1 WB 105/86) ist die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr aus Sicherheitsgründen eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsbedenken ausschließen soll, weil die Erfüllung des Verteidigungsauftrags nur gewährleistet ist, wenn allein solche Soldaten Zugang zu Verschlußsachen haben, bei denen nicht im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, daß sie geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnten.
  • OLG Karlsruhe, 19.04.1995 - 3 Ws 72/95
    Diese politischen Zielsetzungen haben verschiedene Aspekte, deren Verfassungsfeindlichkeit von der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon vielfach festgestellt worden ist (vgl. nur BVerwG NJW 1988, 2907; 1984, 813) und zu denen auch eine dezidierte Ausländerfeindlichkeit gehört.
  • VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit

  • BSG, 20.12.2018 - B 9 V 13/18 B

    Berufsschadensausgleich nach dem SVG und dem BVG wegen der Folgen einer

  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89

    Rechtsmittel

  • VG Osnabrück, 15.11.2005 - 1 A 88/05

    Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren ohne Gebührenkalkulation

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87

    Ausnahmegenehmigung für einen Tagesausflug als Einzelreisender nach Berlin -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht